Hyperhidrose (übermäßiges Schwitzen)

Verabschieden Sie sich von lästigen Schweißflecken…

Die Behandlung der Hyperhidrosis mit Botulinumtoxin (besser bekannt als „Botox“) ist eine sehr wirkungsvolle und sichere Möglichkeit, dem unangenehmen Problem des übermäßigen Schwitzens zu begegnen und sich von lästigen Schweißflecken zu befreien.

Was ist die Hyperhidrosis?

Das Wort „Hyperhidrosis“ leitet sich von den griechischen Wörtern „hyper“ für „zu viel“ und „Hidros“ für „Schweiß“. Damit bezeichnet man einen Zustand wo die Schweißdrüsen unabhängig von Wärme oder Kälte, Tages- oder Jahreszeit unverhältnismäßig viel Schweiß produzieren. Die Diagnose kann zwar mit speziellen Tests gestellt werden, in der Praxis entscheidet jedoch der subjektive Eindruck und Leidensdruck der Betroffenen ob eine Behandlung notwendig ist.

Was hat Botox mit der Hyperhidrosis zu tun?

Botox hemmt vorübergehend die Signalübertragung zwischen Nerv und Zielorgan indem es das Andocken eines Botenstoffes (sog. „Neurotransmitter“) blockiert. Im Falle der Faltenbehandlung mit Botox stellt der Muskel das Zielorgan dar. Botox wird in diesem Fall daher in den Muskel injiziert. Bei der Behandlung des übermäßigen Schwitzens hingegen, stellt die Schweißdrüse das Zielorgan dar. Diese befindet sich in der Haut ist und wird in ihrer Funktion, ähnlich wie ein Muskel, auch von Nerven gesteuert. Durch die Injektion von Botox in die Haut blockiert man die Signalübertragung von solchen Nerven auf die Schweißdrüsen der Haut und hemmt daher die Produktion von Schweiß. Durch die Blockade der Schweißdrüsen verringert sich an den behandelten Stellen die Schweißmenge und wird nicht mehr als auffällig oder störend wahrgenommen.

Wie läuft die Behandlung der Hyperhidrosis mit Botox ab? Ist sie schmerzhaft?

Am Beginn der Behandlung wird mit einem speziellen Test, den „Jod-Stärke-Test“ (oder auch „Minor-Test“ genannt) visualisiert, an welchen Stellen die Schweißproduktion besonders stark ist. Zu diesem Zweck wird die Achsel mit einer jodhaltigen Lösung bepinselt und auf dieser wird dann Stärkepulver bestäubt. Areale mit einer besonders starken Schweißproduktion färben sich innerhalb von wenigen Sekunden dunkel braun. Somit gelingt durch diesen Test eine farbliche Abgrenzung gegenüber anderen Arealen, die einer weniger intensiven Behandlung mit Botox bedürfen. Danach wird die Haut desinfiziert und Botox mit einer ganz feinen Nadel an mehreren Punkten pro Achsel injiziert. Die Injektion dauert nicht länger als 5 Minuten. Damit jedoch der Komfort für meine Patientinnen und Patienten gewährleistet ist, empfehle ich ihnen das Auftragen einer Betäubungscreme etwa 40 Minuten vor der geplanten Behandlung. Das Auftragen kann entweder in der Ordination erfolgen oder bei ihnen zuhause. Im zweiten Fall erhalten Sie im Voraus ein Rezept für die Betäubungscreme, die bei jeder Apotheke erhältlich ist.

Welche Patienten profitieren von dieser Behandlung?

Die Behandlung ist für jede Frau oder Mann ab dem 18. Lebensjahr geeignet, wenn die Schweißproduktion subjektiv als übermäßig und störend empfunden wird. Testverfahren zur Vermessung der eigentlichen Schweißproduktion kommen selten zur Anwendung, weil in dieser Hinsicht der persönliche Leidensdruck ausschlaggebend ist. Selbstverständlich ist aus Gründen der maximalen Sicherheit eine Verwendung von Botox bei schwangeren oder stillenden Frauen nicht möglich.

Wann setzt die Wirkung ein und wie lange hält sie an?

Die Wirkung setzt innerhalb der ersten 2-4 Tage ein und kann bis zu 14 Tage brauchen bis sie ihr Maximum erreicht hat. Das Ergebnis hält zwischen 4 und 6 Monate an.

Ist man nach der Behandlung gesellschaftsfähig und was muss man nach der Behandlung beachten?

Nach der Behandlung ist man am selben Tag gesellschaftsfähig. Wichtig ist am Tag der Behandlung die Vermeidung von körperlichen Anstrengungen, sportlichen Aktivitäten sowie von Sauna und Solarium sowie die Vermeidung von reibenden oder massierenden Bewegungen an den Einstichstellen.

Gibt es Nebenwirkungen?

Die Behandlung mit Botox ist in erfahrenen Händen sehr sicher. Selten kann an der Einstichstelle ein blauer Fleck oder eine kleine Entzündung entstehen. Durch das richtige Anzeichnen der Areale, die eine besonders starke Schweißproduktion zeigen, kann eine sehr genaue Behandlung erfolgen und ein effizientes Ergebnis erwartet werden.

Kann man auch andere Körperstellen, wo starke Schweißproduktion störend ist behandeln?

Ja, man kann analog zu den Achseln auch die Handflächen und Fußsohlen behandeln. Hier empfiehlt sich für maximalen Komfort vorher zusätzlich das Spritzen von örtlicher Betäubung in Form einer Leitungsblockade. Die Behandlung läuft ansonsten auf gleicher Art und Weise ab.

FAKTEN  &  PREISE

Fakten über die Behandlung von Hyperhidrosis auf einem Blick!

  • Behandlungsdauer: 30 Minuten inklusive Jod-Stärke Test. Die Injektion von Botox selbst dauert 5-10 Minuten. Im Falle der Handflächen oder Fußsohlen dauert die Behandlung inklusive örtlicher Betäubung ca. 1h.

  •  Betäubung: mit Betäubungscreme 30-40 Minuten vor der Behandlung bzw. zusätzlich unter örtlicher Betäubung bei Handflächen und Fußsohlen.

  •  Sichtbarkeit des Ergebnisses: Eintreten der Wirkung nach 2-4 Tagen, Erreichen der Maximalwirkung nach 10-14 Tagen.

  •  Nachbehandlung: für 24 h keine sportliche Aktivität, kein Besuch von Sauna oder Solarium, keine reibenden oder massierenden Bewegungen an den Einstichstellen.

  •  Gesellschaftsfähigkeit: ab sofort.

Preise für die Behandlung von Hyperhidrosis

  • Botox-Therapie gegen übermäßiges Schwitzen in den Achseln: 840 Euro insgesamt für beide Achseln.
  • Botox-Therapie gegen übermäßiges Schwitzen an Handflächen oder Fußsohlen: ab 840 Euro
  • optionales Eincremen mit Betäubungscreme in der Ordination 30 Min vor dem geplanten Termin bzw. Injektion eines Betäubungsmittels unmittelbar vor Beginn der Behandlung (Lokalanästhesie, nur im Falle der Behandlung von Handflächen oder Fußsohlen): 15 Euro

Beratungsgespräche: ab 160 Euro (bis 30 Min).

Worauf basieren unsere Preise und warum sind Beratungsgespräche bei uns nicht kostenlos?

Abgesehen von der gesetzlichen Regelung (Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen, ÄsthOpG), die das Anwerben von PatientInnen über kostenlose Beratungsgespräche untersagt, erfahren Sie die weiteren Gründe hier.